Ausbildung in folgenden Klassen
AM / A1 / A2 / A
AM = 15 Jahre / bis 45 km/h
A1 = ab 16 Jahre / bis 125 cm3 bei max. 11 kw (0,1 kw/kg)
A2 = ab 18 Jahre / max. 35 kw (0,2 kw/kg)
A = ab 21 Jahre / für dreirädrige KfZ mit mehr als 15 kw
A = ab 20 Jahre für Krafträder bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren
A = ab 24 Jahre bei Direkteinstieg
ab 70,- €
BF17 / B197 / B
BF17 = Begleitetes Fahren ab 17 Jahre. Ausbildungsbeginn 6 Monate vor dem 17 Geburtstag möglich.
B197 = Schaltkompetenz / Zu Ausbildungsbeginn mindestens 10 Unterrichtseinheiten (á 45 Minten) auf Schaltfahrzeug. Anschließend Wechsel auf Automatikfahrzeug inkl. Prüfungsfahrt auf diesem.
B = Ausbildung auf einem Schaltfahrzeug inklusive Prüfung auf diesem.
65,- €
B96 / BE
B96 = Ausbildung mindestens 7 Std. Praxis und 2,5 Std. Theorie. Keine Prüfung erforderlich. / Anhänger Schwerer als 750 kg. Kombination KfZ und Anhänger mehr als 3500 kg zulässige Gesamtmasse aber nicht mehr als 4250 kg.
BE = bestehen aus einer Kombination von KfZ mit einer Zulässigen Gesamtmasse von 3500 kg und dem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3500 kg.
ab 70,- €
